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Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaik - ÖDP-Gemeinderatsmitglied wünscht Aufnahme des Ziels "friedliche Nutzung"
ÖDP-Gemeinderatsmitglied Ralf Schramm trägt Ziele der friedlichen Nutzung von im Gemeindegebiet durch Freiflächen-Photovoltaik erzeugter Energie zur Aufnahme im Leitfaden im Gemeinderat der Gemeinde Attenhofen vor
Quelle: Pixabay.com
In der Gemeinderatssitzung vom 19. August 2025 trug ÖDP-Gemeinderatsmitglied in einem Beitrag seine ergänzenden Ziele für einen Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Attenhofen vor. Hintergrund ist, dass aktuell eine solche Anlage in der Planung ist und der Bürgermeister der Gemeinde Attenhofen eine Nutzung dieser Anlage zur Energieversogung des geplanten Rechenzentrums in Mainburg ins Gespräch gebracht hat. Nähere Details zum Rechenzentrum wurden in einer Bauausschusssitzung am 4. August vorgetragen. Leider fanden die Vorschläge Schramms nur 3 Befürworter und wurden somit abgelehnt. Hier der Beitrag:
In der Juni-Sitzung wurde im Gemeinderat von Attenhofen die Idee einer Freiflächen-Photovoltaikanlage von der Firma Energie Ernte GmbH vorgestellt. Vorgesehen war die Stromnutzung durch die Bürger mit einer Bürgerbeteiligung: Günstiger grüner Strom als Standortfaktor; regionaler Stromtarif für Bürger; Reduzierung des CO2-Fußabdrucks. Beauftragung der Suche nach einem Netzeinspeisepunkt nach dem Aufstellungsbeschluss. Das ist unterstützenswert. Doch dann kam ins Gespräch, dass die PV-Anlage zur Energieversorgung eines Rechenzentrums beitragen könnte. Da dürfen wir uns schon die Frage stellen, wollen wir das überhaupt? Wollen wir die ursprünglich angedachte günstige Stromversorgung der Bürger aufgeben zugunsten eines anonymen Rechenzentrums. Ist das überhaupt vertretbar. Deshalb ist es durchaus angebracht, sich ein paar Gedanken über Rechenzentren, insbesondere das in Mainburg zu machen:
Für dieses Rechenzentrum ist ein Strombedarf von 1 Gigawatt aus einem zu errichtenden Gaskraftwerk geplant. Hinzu kommen Kapazitäten aus Photovoltaik, zunächst einfach aus Lieferverträgen mit dem Stromanbieter, sogenannte PPAs (Power Purchase Agreement). Das Gaskraftwerk soll die Grundlast decken, das sind allerdings nach vorliegenden Daten 95% des Gesamtstrombedarfs. Gas ist ein fossiler Brennstoff mit entsprechenden Eintragungen klimaschädlicher Stoffe in die Atmosphäre. Die Leistung allein des Gaskraftwerks von 1 Gigawatt ist ausreichend, um eine Großstadt mit 1 Million Haushalten zu versorgen. Nur damit wir mal eine Vorstellung von der Größe des geplanten Rechenzentrums haben. Es wird, wenn es realisiert wird, das größte in Deutschland. Kosten 2,4 Milliarden Euro allein für die Energieversorgung sind derzeit im Gespräch.
Über das Rechenzentrum in Mainburg ist weder bekannt, wer der Investor oder der Betreiber ist, das ist derzeit völlig geheim, noch wofür es konkret genutzt werden soll. Bekannt ist aber, dass Rechenzentren u.a. auch von der Rüstungsindustrie genutzt werden durch Bereitstellen von Server- und/oder Cloud-Kapazitäten.
Die Rüstungsindustrie nutzt Rechenzentren intensiv – sowohl eigene als auch von spezialisierten Anbietern. Die Nutzung reicht von Forschung & Entwicklung bis hin zum Echtzeit-Einsatz im Feld. Die militärische Nutzung von Rechenzentren ist keine Randerscheinung, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Rüstungsstrategien – von KI und Cyberabwehr bis hin zur Simulation hochkomplexer Waffensysteme. KI-Anwendungen im militärischen Bereich (z.B. Zielerkennung, Entscheidungsunterstützung), um nur einige Beispiele zu nennen.
Ambitionen bestehen auch bei der Überwachung der Bevölkerung, Stichwort Software PALANTIR.
Die Deutsche Welle schreibt dazu unter der Überschrift
„Palantir: Wie gefährlich ist die US-Software in Deutschland?
30.07.2025
KI gegen Kriminalität und Terror: Polizei und Geheimdienste sind begeistert, Bürgerrechtler und Datenschützer entsetzt. Palantir ist schon lange umstritten.”
(https://www.dw.com/de/palantir-%C3%BCberwachung-ki-spionage-geheimdienst-polizei-v2/a-73461470, Abruf 19.8.2025, 11:30 Uhr)
Ich persönlich möchte mir nicht vorwerfen lassen, Kriegsunterstützer oder gar Kriegstreiber zu sein oder das Ausspionieren der Bevölkerung zu unterstützen. Ich wünsche mir, dass auch die Gemeinde Attenhofen sich davon distanziert. Das kann sie heute tun, indem sie entsprechende Formulierungen in die Präambel und in den Textinhalt zum Leitfaden für Freiflächenphotovoltaik einfügt: Hier ein Vorschlag:
Für die Präambel:
"Die Gemeinde verfolgt mit diesem Leitfaden das Ziel, den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet im Einklang mit den Interessen der Bürgerschaft, des Klima- und Umweltschutzes sowie einer nachhaltigen Energieversorgung zu fördern.
Die erzeugte Energie soll vorrangig der Versorgung der Bevölkerung, öffentlicher Einrichtungen und einer nachhaltigen regionalen Wertschöpfung dienen.
Eine Nutzung oder mittelbare Verwendung der Energie, die der Förderung von militärischen Zwecken, Rüstungsvorhaben oder sonstigen nicht-friedlichen Anwendungen dient, widerspricht den Grundsätzen dieses Leitfadens und wird von der Gemeinde abgelehnt.
Die Gemeinde versteht den Ausbau erneuerbarer Energien als Beitrag zum Gemeinwohl, zur Sicherung einer friedlichen Zukunft und zur Stärkung lokaler Strukturen. Das schließt auch die Nutzung der Energie zum Zwecke der Überwachung der Bevölkerung aus."
Formulierungen im Text könnten lauten:
1. Zweckbindung und Gemeinwohlorientierung
„Bei der Standortwahl und Genehmigung wird vorrangig auf Projekte geachtet, die einen nachweisbaren Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung, zur regionalen Wertschöpfung und zum Gemeinwohl leisten.“
2. Ausschluss militärischer / rüstungsbezogener Nutzung
„Projekte, deren Nutzung in einem Zusammenhang mit militärischer oder rüstungsindustrieller Tätigkeit steht, werden nicht unterstützt. Die Gemeinde behält sich vor, im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten eine solche Nutzung auszuschließen.“
3. Nachhaltigkeits- und Transparenzpflicht
„Betreiber haben im Genehmigungsverfahren darzulegen, welche Hauptabnehmer vorgesehen sind. Projekte mit nicht-friedlicher oder nicht-nachhaltiger Nutzung oder Nutzung zur Überwachung der Bevölkerung können abgelehnt werden.“
4. Vorrang für regionale Netze & Bürgerbeteiligung
„Ein Vorrang besteht für Anlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen oder in Bürgerenergie-Modellen organisiert sind. Direkte Großabnehmer außerhalb dieses Rahmens unterliegen einer besonderen Prüfung.“
5. Verfahrenssicherung
„Über Ausnahmen von diesen Kriterien entscheidet der Gemeinderat nach öffentlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung der friedlichen, nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Zielsetzungen dieses Leitfadens.“
Solche Formulierungen machen klar:
Zielrichtung: Versorgung der Bevölkerung & Gemeinwohl
Positive Orientierung: Nachhaltigkeit, Klimaschutz, regionale Wertschöpfung
Exklusion: keine Nutzung für Rüstung, militärische oder nicht-friedliche Zwecke sowie zur Überwachung der Bevölkerung