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Pressemitteilung

Gemeinsame Petition der ÖDP-Ortsverbände Attenhofen und Mainburg eingereicht

Quelle: Pixabay

Mehr Chancen für den Bürger bei Eingaben und Beschwerden bei den Rechtsaufsichtsbehörden soll eine jetzt im Bayerischen Landtag eingereichte gemeinsame Petition der ÖDP-Ortsverbände Attenhofen und Mainburg erreichen. Die Ortsverbände sind der Meinung, dass es mit dem Artikel 108 der Bayerischen Gemeindeordnung im Argen liegt. Darin ist nämlich die Rolle der Rechtsaufsichtsbehörden beschrieben - für den Landkreis Kelheim das Landratsamt und die Regierung von Niederbayern. Die sollen nach dem Gesetzestext die Gemeinden schützen und verständnisvoll beraten. Nach Meinung der Ortsverbände ein längst überholtes Relikt aus der Entstehungszeit der Gemeindeordnung 1952. Was nicht drinsteht ist, dass die Aufsichtsbehörden insbesondere darauf achten sollen, dass die Gemeinden die Gesetze einhalten. Das ist in anderen Bundesländern anders und soll nach dem Willen der ÖDP-Ortsverbände auch in Bayern an oberster Stelle stehen. Vor diesem Hintergrund ist die alte Juristenweisheit, dass für Dienstaufsichtsbeschwerden die 3F-Regel - Formlos - Fristlos - Fruchtlos - gilt, nur allzu leicht verständlich. Aus der Erfahrung der beiden ÖDP-Ortsverbände führt der gesetzliche Auftrag, die Gemeinden zu schützen, zu regelrechten Stilblüten in Antwortschreiben der Aufsichtsbehörden, die immer wieder versuchen, das Handeln der Gemeinde mit allen Mitteln zu rechtfertigen.

Auf der Suche nach den Ursachen haben die Antragsteller sich mit dem Gesetzgebungsprozess für die im Jahr 1952 in Kraft getretene Bayerische Gemeindeordnung auseinandergesetzt. Dabei haben sie festgestellt, dass der Gesetzgeber die Achtung der Gesetze als Aufgabe der staatlichen Aufsicht offenbar absichtlich aus dem Gesetzestext herausgenommen hat. In den früheren Gemeindeordnungen war das noch als Zweck ersichtlich. Daher kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es seitens der Kommunalaufsicht zumindest geduldet werden soll, wenn Gemeinden es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen.

Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die seit dem Jahr 1952 unveränderte Formulierung des Art. 108 BayGO inzwischen längst überholt ist. Vielleicht hat es der Gesetzgeber bei dem damaligen Umbruch von einer starken Staatsaufsicht zu einer weitgehenden Autonomie der Gemeinden übertrieben. Angesichts der Tatsache, dass es 1952 und in den Folgejahren weitestgehend noch keine professionellen Gemeindeverwaltungen gab, mag man vielleicht ein gewisses Verständnis aufbringen. Allerdings gibt es seit der Gebietsreform in den Jahren 1972 - 1978 und der damit einhergehenden Bildung von professionellen Verwaltungsgemeinschaften heute keinen Grund mehr noch immer so zu handeln, als befände man sich im Jahr 1952.

Die Antragsteller vertreten, wie es in der Begründung zur Petition heißt, den Standpunkt, dass die Aufsichtsbehörden mit höchster Priorität auf die Einhaltung der Gesetze achten sollen und der Gesetzestext auf keinen Fall so interpretierbar sein darf, dass die Aufsichtsbehörden es als ihre Pflicht betrachten, die Gemeinden in jedem Fall zu schützen. Damit wollen die beiden ÖDP-Ortsverbände Attenhofen und Mainburg ein Zeichen setzen und eine Wende bei der Behandlung von Eingaben und Beschwerden zu Gunsten der Bürger herbeiführen.

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