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Pressemitteilung

ÖDP informiert zu „Wirtsleit'n“

Zahlreiche Interessierte informierten sich beim ÖDP-Ortsverband Attenhofen über die neu festgelegten maximal zulässigen Geländehöhen im Neubaugebiet Wirtsleit'n in Walkertshofen. Die Höhenlagen waren durch markierte Latten im Gelände gekennzeichnet. Foto: Jens Niering

Am vergangenen Samstag lud der ÖDP-Ortsverband Attenhofen zu einer Informationsveranstaltung über die geplanten Änderungen im Neubaugebiet Wirtsleit'n in Walkertshofen ein. Die Veranstaltung fand aufgrund der strengen Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf dem Privatgrundstück des Ortsvorsitzenden und Gemeinderats Dr. Ralf Schramm statt. Der erklärte zunächst die Phasen einer Bauleitplanung vom Aufstellungsbeschluss bis zur rechtskräftigen Satzung. Eine solche existiert bereits seit dem Jahr 2018 für das Baugebiet. Danach ist eine Bebauung mit Bezug auf das natürliche Gelände möglich, wie seit eh und je in der Gemeinde üblich. Auch ein Entwässerungskonzept und der Hochwasserschutz sind für das Baugebiet durch ein Gutachten und eine wasserrechtliche Erlaubnis abgesichert.

Im April dieses Jahres 2020 kam aus der Verwaltung die Idee, die Höhenlagen der Erdgeschosse der Häuser in den einzelnen der insgesamt 35 Parzellen nun als Werte über Normalnull (Meereshöhe) anzugeben. In der Juni-Sitzung des Gemeinderats Attenhofen wurden Öffentlichkeit und Gemeinderäte über die neuen Festsetzungen informiert. Die schriftliche Begründung für diese Änderungen lag jedoch noch nicht vor. Die ist erst mit der seit 6. Juli laufenden einmonatigen öffentlichen Auslegung einsehbar. Danach handele es sich um ein teilweise stark hügeliges Gelände, wodurch sich eine Aufdämmung der Erschließungsstraße ergeben hätte und somit die Höhenlagen neu festgesetzt werden sollten.

Damit sich die Teilnehmer der Informationsveranstaltung vor Ort ein besseres Bild über die neuen Höhenlagen der Häuser und damit der neuen zulässigen Geländeniveaus machen können, hat der ÖDP-Ortsverband Attenhofen die maximal zulässigen Erdgeschoss- und Geländehöhen der ersten drei Parzellen vermessen und durch Latten markiert. Diese Parzellen liegen in einem flachen Bereich des Baugebiets. Nach dem geänderten Bebauungsplan ergeben sich nun Höhenlagen von bis zu knapp 2 Meter über der Erschließungsstraße, die selbst schon als Aufdämmung über dem natürlichen Gelände angelegt ist. Dort wo im Anschluss an das Bestandsbaugebiet Am Sonnenhang vormals eine flache Wiese angrenzte, können nun steil ansteigende Grundstücksböschungen auf den Parzellen des Neubaugebiets entstehen. Diese Auswirkungen auf das Gesamtbild der Landschaft aufzuzeigen, war das Anliegen des ÖDP-Ortsverbands.

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