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Pressemitteilung

Popularklage und Internetauftritt

Quelle: pixabay

Am vergangenen Mittwoch fand die erste Mitgliederversammlung des ÖDP Ortsverbands Attenhofen nach seiner Gründung im Januar im Bistro La Vie in Mainburg statt. Einstimmig beschlossen wurde die Unterstützung der Popularklage eines Bürgers vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Gemeinde Attenhofen. Die bezieht sich auf das in der Bayerischen Verfassung verankerte Willkürverbot des Staates. Konkret geht es um die jüngst im Gemeinderat verabschiedete Satzung zu Änderungen im Bebauungsplan „Wirtsleit'n“. In dem sind Höhenlagen für die Erdgeschosshöhen der Gebäude in mehreren Parzellen nach Auffassung des Klägers ohne sachliche Grundlage und somit willkürlich massiv erhöht festgelegt. Im Abwägungsverfahren der Bauleitplanung hatte zuvor auch die Fachbehörde für städtebauliche Belange die Erhöhungen als „nicht nachvollziehbar“ beurteilt.

Ferner beschloss die Mitgliederversammlung des ÖDP-Ortsverbands die Einrichtung eines eigenen Internetauftritts. In dem sollen auch aktuelle Themen aus der Gemeinde Attenhofen beleuchtet werden.

Weiteres Thema war ein durch den Ortsvorsitzenden Ralf Schramm initiierter gemeinsamer Antrag der ÖDP-Ortsverbände Attenhofen und Mainburg für den kommenden geplanten ÖDP-Landesparteitag. Der Antrag fordert ein Volksbegehren für die Einführung eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes im Freistaat Bayern. Solche Gesetze gibt es derzeit in zwölf Bundesländern, Bayern ist nicht darunter. Das soll sich ändern. Jeder Bürger soll einen Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern bis hin zur Ebene der kommunalen Verwaltungen haben. Die hergebrachten Prinzipien des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung sollen überwunden werden.

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