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Neuigkeit / Aktion

Antwort des Zweckverbands auf Widerspruch - Was tun?

Bürgerinitiative stellt Widerspruchsschreiben mit geänderter Begründung bereit - „Normenkontrollklage“ eingereicht - Spenden erbeten

Quelle: Pixabay.com

Liebe Bürger

Antwort des Zweckverbands auf Widerspruch - Was tun?

Inzwischen hat der Zweckverband vermutlich allen, die Widerspruch gegen die erhöhten Abschlagszahlungen eingereicht hatten, eine Antwort zugesendet, bei der es sich lediglich um eine Stellungnahme handelt. Danach seien alle Einnahmen berücksichtigt, alles in bester Ordnung, behauptet der Wasserversorger. Nur, er zeigt leider nicht auf, in welchen Posten sich z.B. die Strompreisbremse, die Nacherhebungsbeiträge und die Einnahmen aus dem Datenankauf der Gemeinden verbergen.

Der Geschäftsführer hat auch nicht bemerkt, dass er mit seiner Antwort, die Nacherhebungsbeiträge seien in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, dem Verbandsvorsitzenden widerspricht, der in der öffentlichen Sitzung am 22. Februar das exakte Gegenteil erklärt hat, während der Geschäftsführer daneben saß.

Diese Erfahrung macht die Bürgerinitiative ja nun schon seit geraumer Zeit: Aufklärung - null! Verdunkelung - maximal!

Nun, die Ungereimtheiten sollen ja jetzt durch die von einem Bürger eingereichte und von der BI unterstützte „Normenkontrollklage“ ans Tageslicht gebracht werden. Die ist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen und wurde dem Wasserversorger möglicherweise auch schon zugestellt.

Geänderte Widerspruchsbegründung

Der Wasserversorger bietet Ihnen in seinem Antwortschreiben ja selbst an, ihm eine geänderte Widerspruchsbegründung zukommen zu lassen. Diesem freundlichen Angebot dürfen Sie daher ruhig nachkommen.

Wir stellen Ihnen über diesen Link (geänderte Begründung) eine geänderte 17-seitige Begründung bereit, die sämtliche 11 Punkte der Normenkontrollklage enthält. Zu diesen 11 Punkten gibt es auch noch 22 Anlagen, die wir uns hier ersparen. Bitte füllen Sie den Kopf aus und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben (Einwurf; Rückschein) an die auf dem Gebührenbescheid 2023 angegebene Adresse des Zweckverbands.

Das ermöglicht es Ihnen auch, Einblick in die umfangreiche Argumentation des Klägers für das Normenkontrollverfahren zu nehmen und sich einen eigenen Eindruck zu machen. Wenn Sie weitere Ideen haben, sagen Sie es uns. Im Normenkontrollverfahren können natürlich weitere Schriftstücke eingereicht werden.

Was ist mit den Kosten?

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, verweist der Wasserzweckverband selbst darauf, dass Kosten für den Widerspruch erst entstehen, wenn sich die Widerspruchsbehörde (also das Landratsamt Kelheim) damit befasst und eine Entscheidung trifft. Aber auch nur dann, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Bis dahin hätte das Landratsamt aber doch einiges von dem zu ermitteln, was Inhalt des Gerichtsverfahrens ist. Und vor der endgültigen Entscheidung kann der Widerspruch auch jederzeit zurückgenommen werden, so dass keine Kosten entstehen.

Zunächst aber will sich ja der Wasserversorger offenbar selbst mit den geänderten Widersprüchen befassen, gegebenenfalls sogar den Werkausschuss, also die Bürgermeister der Verbandsgemeinden, darüber entscheiden lassen. Die haben bislang nicht gerade dadurch geglänzt, dass sie zur Aufklärung der vielen Fragen der Bürgerinitiative beigetragen hätten.

Nicht vergessen: Nachbarn informieren

Bitte informieren Sie auch Nachbarn, Freunde und Bekannte, die vielleicht keinen Internetanschluss haben und die wir nicht so einfach erreichen können!

 

Spenden - bei Erfolg profitieren alle

Das Normenkontrollverfahren kostet einige tausend Euro. Dafür brauchen wir noch dringend weitere Spenden.

Durch das Verfahren wird die geänderte Gebührensatzung angegriffen. Im Erfolgsfall hat das Wirkung für alle, die den massiv erhöhten Wasserpreis von 3,19 Euro netto (3,41 Euro brutto) zahlen sollen. Und das ganz unabhängig davon, ob Widerspruch gegen die erhöhten Vorauszahlungen eingelegt wurde oder nicht.

Wir bitten daher alle, die sich das leisten können, einen Beitrag durch eine Spende zu leisten.

 

Spendenkonto:    

IBAN: DE58 7505 1565 0011 5846 79  BIC: BYLADEM1KEH

Kreissparkasse Kelheim

Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz

 

Vielen Dank

Euer BI-Team

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