Neuigkeit / Aktion
BI ist jetzt eingetragener Verein - BI hinterfragt Sanierung des Verwaltungsgebäudes
Vereinsvorsitzender als Zeuge vernommen - Staatsanwalt ermittelt gegen Wasserzweckverband
Liebe Bürger
1) BI ist jetzt ein eingetragener Verein
Mit der Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht ist die Bürgerinitiative nun ein eingetragener Verein mit dem Zusatz e.V. Nicht zu verwechseln ist das mit der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeitskriterien sind in der Abgabenordnung definiert. Unter diese Kriterien fällt unser Verein leider nicht. Folge ist, dass der Verein keine Spendenquittungen ausstellen kann, Spenden also nicht von der Steuer absetzbar sind.
Dennoch sind Spenden gut angelegt. Denn damit finanziert der Verein gerade aktuell das Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Ziel, die exorbitante und nicht nachvollziehbare Erhöhung der Wassergebühr auf 3,19 Euro netto zu durchleuchten.
Das Verfahren hat für den Antragsteller, in diesem Fall den Vereinsvorsitzenden als privaten Kläger, bislang einige tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten verursacht. Der Verein unterstützt diese „Normenkontrollklage“ durch Ihre Spenden. An dieser Stelle möchten wir den zahlreichen Spendern unseren herzlichen Dank aussprechen. Die Kosten sind aber erst zu etwa 80% gedeckt, daher bitten wir Sie weiterhin, gerne auch kleine Beträge zu spenden. Als Rendite winken im Erfolgsfall immerhin Einsparungen bei der Wassergebühr von schätzungsweise weit über einer Million Euro für alle Anschlussnehmer über den 3-Jahres-Kalkulationszeitraum bis 2026.
Spendenkonto Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz
IBAN: DE58 7505 1565 0011 5846 79 BIC: BYLADEM1KEH
Kreissparkasse Kelheim
2) BI fragt nach: Ist Sanierung des Verwaltungsgebäudes wirklich vordringlich?
Die Bürgerinitiative hinterfragt in einem Schreiben vom 26. März 2024 an den Verbandsvorsitzenden und den Geschäftsführer des Wasserzweckverbands sowie an den Kelheimer Landrat Martin Neumeyer die Notwendigkeit der Sanierung des Verwaltungsgebäudes zum jetzigen Zeitpunkt:
„In der vergangenen Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Hallertau wurde die Sanierung des Verwaltungsgebäudes mit einem Volumen von etwa 3 Millionen Euro beschlossen.
Die Bürgerinitiative „Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz“ bittet Sie daher, die Notwendigkeit dieser offenbar mit einer hohen Priorität bewerteten Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch vor der Investition in weitere technische Anlagen für die Öffentlichkeit umfassend und nachvollziehbar aufzuzeigen. Es ist ja schließlich diese Öffentlichkeit, also der Bürger, der die Zeche zahlen soll.
Nach unseren Kenntnissen hat vor knapp 20 Jahren eine umfassende Sanierung des Verwaltungsgebäudes stattgefunden. Die hohe Priorität, die Sie offenbar diesem Projekt beimessen, ist bislang aus keinerlei Unterlagen oder Veröffentlichung nachvollziehbar zu entnehmen.
Wir bitten Sie daher, vor Klärung dieses Sachverhalts jegliche Maßnahmen zur Umsetzung der Sanierungen des Verwaltungsgebäudes zum jetzigen Zeitpunkt einzustellen und gegebenenfalls zu veranlassen, den Beschluss hierzu aufzuheben und mit Priorität ausschließlich nachweislich notwendige Sanierungen vorzunehmen.“
3) Nacherhebungsbeiträge
Vermutlich werden es einige Bürger noch nicht realisiert haben. Die aktuelle Datenaufnahme durch ein Kommunalberatungsunternehmen dient auch dazu, neben den Verbesserungsbeiträgen für die aktuellen und zukünftige Sanierungen, auch Nacherhebungsbeiträge zu erheben. Das sind einmalige Herstellungsbeiträge für Wasseranschlüsse für dem Wasserversorger bislang nicht bekannte beitragspflichtige Flächen wie Dachgeschossausbauten oder Wintergärten. Und das rückwirkend für 25 Jahre.
Durch den Datenankauf der meisten Verbandsgemeinden, mit Ausnahme der Stadt Mainburg, kann sich das dann auch auf die Kanalherstellungsbeiträge auswirken. Dann müssen betroffene Bürger damit rechnen, sowohl für den Wasseranschluss als auch für den Kanalanschluss mit dem jeweiligen einmaligen Beitrag, berechnet nach Geschossfläche und Grundstücksfläche der dem Wasserversorger bislang nicht bekannten Flächen, herangezogen zu werden.
4) Staatsanwalt ermittelt
Ende Januar wurde der Vereinsvorsitzende Dr. Ralf Schramm von der Kriminalpolizei als Zeuge vernommen. Grund war zunächst die Strafanzeige der Bürgerinitiative gegen Verantwortliche des Wasserzweckverbands wegen Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 (1) 3. b) Strafgesetzbuch dahingehend, dass die Bilanz 2021 aus Sicht der Bürgerinitiative nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit aufgestellt wurde.
Dies nahm allerdings bei Weitem nicht so viel Zeit in Anspruch wie die Befragung zu einer weiteren, anonymen, Anzeige gegen den Wasserversorger mit einem äußerst umfangreichen Spektrum: Da ging es unter anderem um die Rücklagen, die Umstände bei der Vergabe des Auftrags zur Datenerhebung, die Tatsache, dass letztendlich nur ein einziges Angebot abgegeben wurde, die Frage, warum nicht mit einer Vielzahl von Unternehmen verhandelt wurde, warum keine erneute Ausschreibung stattfand, nachdem der Wasserversorger ein entscheidendes Vergabekriterium eigenmächtig geändert hat, die wirtschaftliche Verflechtung der bei der Datenerhebung, Gebührenkalkulation und Beitragsberechnung beteiligten Unternehmen, Diskrepanzen zwischen vorgestellten Bilanzen und im Kreisamtsblatt veröffentlichten Jahresabschlüssen…
Bleibt zu hoffen, dass die Antworten auf Fragen, die die Bürgerinitiative immer wieder vehement gestellt hat und deren nachvollziehbare Beantwortung die Verantwortlichen beharrlich verweigert haben, nun endlich wenigstens auf diese Weise ans Tageslicht kommen.
Es ist äußerst traurig, dass diese Wege beschritten werden müssen, möglicherweise wäre es wesentlich einfacher gewesen, wenn der Wasserversorger, die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und die 4 Landräte des Versorgungsgebiets nicht jegliche Gespräche mit der Bürgerinitiative beharrlich verweigert hätten!
Wir wünschen ein fröhliches Osterfest!
Euer BI-Team