Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Neuigkeit / Aktion

Neues Jahr - Neue Zuversicht

BI wehrt sich gegen Geiselhaft der Bürger bei unwirtschaftlichem Handeln des Wasserversorgers

Quelle: Pixabay.com

Liebe Bürger

zunächst möchten wir Euch ein friedvolles Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr wünschen. Und damit sind wir eigentlich auch schon beim Thema: Das neue Jahr wird im Rahmen der BI vermutlich geprägt sein vom Normenkontrollverfahren bezüglich der exorbitanten Wasserpreiserhöhung.

In der letzten Vorstandssitzung ist die erste Jahreshauptversammlung der BI für nach der Faschingszeit 2025 avisiert worden. Der genaue Termin wird dann noch festgelegt.

1)         Normenkontrollverfahren

            Leider ist dieses Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine ziemlich zähe Angelegenheit. Zu unserem letzten Schriftsatz vom 26. August 2024, in dem wir noch zahlreiche Unterlagen von der Gegenseite, dem Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, angefordert haben, liegt uns noch keine Antwort vor. Insbesondere stehen nach wie vor die 1,9 Millionen Euro Auftragsvergabe an das Kommunalberatungsunternehmen Bitterwolf sowie die Rücklagen, die der Wasserversorger noch immer nicht erklären kann oder will, obgleich Teile davon während der Amtszeit des aktuellen Geschäftsführers gebucht wurden, im Fokus. Aus all den bisherigen Informationen deutet jedenfalls vieles auf eine höchst unwirtschaftliche Betriebsführung des Wasserversorgers hin. 

2)         Staatsanwaltschaft

            Wie der Wasserversorger bekannt gegeben hat und wir im letzten Informationsschreiben mitgeteilt haben, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Wasserversorger aufgrund einer anonymen Anzeige und einer Anzeige der BI wegen verspäteter Bilanzerstellung eingestellt. Inzwischen ist das Schreiben der Staatsanwaltschaft bei uns eingegangen. Bei der letztgenannten Anzeige hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen offenbar gar nicht aufgenommen, da zusätzlich auch noch eine Auswirkung, z.B. bezüglich Insolvenz, hätte gegeben sein müssen. Insolvenz kann natürlich beim Wasserversorger nicht auftreten.

Die Formulierung des Staatsanwalts liest sich so, dass nicht mit einer für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisbar ist ... dass Rücklagen missbräuchlich verwendet wurden. Bezüglich der Kapitalrücklage lässt sich nicht ausschließen ... dass sie in das Anlagevermögen investiert wurden. Es lässt sich nicht nachweisen ... dass sie denjenigen, deren Vermögensinteressen sie zu betreuen haben, also uns Bürgern, Nachteil zugefügt haben. Bitte interpretieren Sie diese Ausdrucksweise jeder für sich.

3)         Datenschutz Aufmaße

            Dank einiger Bürger, die eine Eingabe beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten eingereicht haben, hat sich herausgestellt, dass viele, vermutlich tausende, Aufmaßblätter datenschutzrechtlich beanstandet wurden. Diesen aufmerksamen Bürgern gilt unser herzlicher Dank. In den Aufmaßblättern sind neben dem eigenen Grundstück auch Daten von Nachbargrundstücken ersichtlich. Das ist eine Verletzung des Datenschutzes, so der Datenschutzbeauftragte. Der Wasserversorger soll inzwischen eingeräumt haben, dass er diesen Verstoß dadurch zu korrigieren versuchen will, dass er die Bürger bittet, ihre Aufmaßblätter zu vernichten. Das allerdings kann er aus unserer Sicht nur dann tun, wenn er gleichzeitig korrigierte Aufmaßblätter zusendet, auf denen nur das eigene Grundstück erkennbar ist. Denn Sie, liebe Bürger, brauchen das Aufmaßblatt für mögliche Widersprüche im Falle eines Beitragsbescheids bezüglich der geplanten Verbesserungsbeiträge. Es ist sozusagen ein wesentliches Beweismittel im Fall der Fälle.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, uns mitzuteilen, falls der Wasserversorger Sie zur Vernichtung der datenschutzrechtlich beanstandeten Aufmaßblätter auffordert. Bislang ist uns jedenfalls noch kein Fall bekannt. Es verwundert uns schon, dass ein Kommunalberatungsunternehmen, das für sich die Rechtssicherheit in zahlreichen Informationsveranstaltungen propagiert hat, derartige offensichtliche Rechtsverstöße generiert. 

4)         Aufmaßblätter - Vorsicht!

            Wir verfolgen, insofern uns die Bürger teilhaben lassen, natürlich auch, wie der Wasserversorger bzw. das Kommunalberatungsunternehmen sich bei Korrekturen der Aufmaßblätter verhält. Ein besonders krasser Fall ist uns unlängst mitgeteilt worden.  Auch diesem Bürger gilt unser herzlicher Dank für das Vertrauen. Dieser zeigt, dass offensichtlich das Kommunalberatungsunternehmen nicht so rechtssicher ist, wie sie in den Informationsveranstaltungen immer kategorisch behauptet haben. Da geht es nach mehreren Einsprüchen eines Bürger darum, dass das Kommunalberatungsunternehmen immerhin drei verschiedene Versionen mit Unterschieden von jeweils über etwa 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche berechnet hat.

Liebe Bürger, bitte nehmen sie diesen Hinweis zum Anlass, Ihre Aufmaßblätter noch einmal genau zu prüfen. Dazu ist es nicht zu spät. Rechtlich relevant werden Widersprüche nämlich erst im Fall eines Beitragsbescheids. 

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Euer BI-Team

 

Zurück