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Neuigkeit / Aktion

Wasserversorger antwortet - und sagt wenig

Nun räumt der Wasserversorger ein, dass jeder Eigentümer das Recht habe, den Zugang zu seinen Gebäuden und Anwesen zu verwehren. Diese Aussage widerspricht allerdings dem behaupteten Betretungsrecht für den Zweckverband, das der in seinen Infoschreiben propagiert. Das scheint geradezu eine Paradedisziplin des Wasserversorgers zu sein, sich in Widersprüche zu verwickeln.

Quelle: Pixabay.com

Nun also hat der Wasserversorger auf die 10 Punkte der Bürgerinitiative „Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz“ (siehe HZ vom 10.6.2023) geantwortet. D.h., als konkrete Antworten kann man das wohl kaum bezeichnen. Sagen wir so, er hat etwas geschrieben. Was genau er geschrieben hat, wird jedoch der Öffentlichkeit verborgen bleiben, denn der Wasserversorger hat eine Weitergabe der Informationen an Dritte untersagt. Eine wichtige Aussage für die beim Thema Betretungsrecht verunsicherten Bürger kann man den Antworten jedoch entnehmen, nämlich, dass jeder Eigentümer das Recht habe, den Zugang zu seinen Gebäuden und Anwesen zu verwehren. Diese Aussage widerspricht allerdings dem behaupteten Betretungsrecht für den Zweckverband, das dieser aktuell noch immer in Infoschreiben propagiert. Das scheint geradezu eine Paradedisziplin des Wasserversorgers zu sein, sich in Widersprüche zu verwickeln.

Denn dieser Widerspruch ist nicht der einzige, den der Wasserversorger an den Tag legt. In den Informationsveranstaltungen behauptete der Werkleiter des Zweckverbands allen Ernstes, die Neuvermessungen der Geschossflächen seien erforderlich, da der Wasserversorger über keinerlei Daten verfüge. Nach Recherchen der Bürgerinitiative erscheint diese Aussage mehr als befremdlich, liest man den Ausschreibungstext für die Auftragsvergabe. Der beinhaltet nämlich, dass Akten der letzten 25 Jahre, die nach den Aussagen des Werkleiters angeblich gar nicht vorhanden sein sollen, in Abstimmung mit dem Zweckverband und bei Bedarf mit den Gemeinden durchgesehen werden sollen. Also doch - schon bei der Gründung der Bürgerinitiative am 7. Juni in Mitterstetten hatte der Initiator und Sprecher der Bürgerinitiative, Ralf Schramm, darauf hingewiesen, dass dem Wasserversorger sämtliche Daten vorliegen müssen, er fehlende Akten von den Gemeinden nach den Statuten seiner eigenen Verbandssatzung anfordern könne. Offensichtlich war genau das Teil der Ausschreibung. Hat also der Werkleiter die Öffentlichkeit getäuscht?

Demnach liegen also alle Daten bereits jetzt vor. Beitragsbescheide basierend auf den vorliegenden Daten wären aus Sicht der Bürgerinitiative somit sofort möglich, ohne ein Unternehmen für einen Obolus von stolzen 1,8 Millionen Euro beauftragen zu müssen.

Die Bürgerinitiative will diese in deren Augen massive Geldverschwendung allerdings verhindern. Sie fordert vielmehr eine Finanzierung der aktuellen Verbesserungsmaßnahmen über den Wasserverbrauch, die 1,8 Millionen Euro seien viel effizienter in Sanierungsmaßnahmen der maroden Anlagen des Wasserversorgers investiert, so der Sprecher der Bürgerinitiative. Genau das ist es, was die Bürger als sozial gerecht und nachhaltig empfinden würden, so Schramm. Dabei könnte die aktuell im Raum stehende Investitionssumme von 10 Millionen Euro für eine vom Wasserversorger ins Gespräch gebrachte Finanzierung über 40 Jahre durch einen Beitrag von lediglich 33 ct pro Kubikmeter gedeckt werden. Das hat der Wasserversorger bislang verschwiegen. Dieser Betrag nimmt aufgrund der Tilgung über die Jahre auch noch stetig ab. Zu befürchten ist, dass bei der Entscheidungsfindung über eine Finanzierung durch Verbesserungsbeiträge oder über den Wasserverbrauch diese Information nicht zur Verfügung gestellt, sondern verschwiegen wurde.

Aus den Antworten des Wasserversorgers auf den Forderungskatalog der Bürgerinitiative geht außerdem noch hervor, dass dieser zudem einen Geldbetrag von 800.000 Euro für Erstellung und Versand von Infoschreiben und Bescheiden durch die beauftragte Firma vereinbart hat. Wie dieser enorme Betrag zustande kommt, wird auf Nachfrage allerdings nicht genauer beantwortet. Ohne die von der BI geforderte Offenlegung des Vertrags zwischen der mit der Bescheiderstellung beauftragten Firma und dem Wasserversorger, die dieser unter Berufung auf Datenschutz kategorisch verweigert, geht die Bürgerinitiative daher derzeit von weit überzogenen Kosten zu Lasten des Bürgers aus und fordert den Wasserversorger zur umfassenden Aufklärung auf.

Der Wasserversorger meint zudem in seinem Antwortschreiben auf den Forderungskatalog der Bürgerinitiative, dass deren Vertreter die seiner Meinung nach umfassend erklärten Zusammenhänge nicht verstehen wollen, daher habe auch ein von der Bürgerinitiative geforderter „Runder Tisch“ unter Hinzuziehung der Landräte der vom Wasserversorger abgedeckten Landkreise Freising, Pfaffenhofen, Landshut und Kelheim wenig Sinn. Diese Ablehnung nimmt die Bürgerinitiative nun zum Anlass, die Landräte der vier Kreise selbst um Unterstützung für Gespräche mit dem Wasserversorger zu bitten. Ein entsprechendes Schreiben wurde bereits versendet.

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