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Neuigkeit / Aktion

Verstoß gegen Eichgesetz?

Ungeeichte Wasserzähler im Einsatz - Nachlässigkeit kann Wasserversorger teuer zu stehen kommen!

Liebe Mitstreiter,

zunächst einmal alles Gute für das neue Jahr 2024.

Da müssen wir uns auch gleich schon wieder mit einem neuen möglichen Gesetzesverstoß des Wasserzweckverbands befassen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für den Hinweis.

Denn nach unseren Informationen sind an den Wasserabnahmestellen des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau teilweise Wasserzähler installiert, deren Eichfrist nach unseren Erkenntnissen abgelaufen ist. Das wäre auch ein erneuter Verstoß gegen eine Satzung des Wasserversorgers. Denn nach seiner Beitrags- und Gebührensatzung ist der Wasserverbrauch durch geeichte Zähler zu ermitteln.

Die Eichfrist beträgt ab Einbaujahr des Zählers 6 Jahre. Also gilt die Eichfrist eines im Jahr 2018 eingebauter Zählers, wie auf dem Bild dargestellt, noch einschließlich 2024. 

Um uns ein Bild über die Anzahl von Wasserzählern im Anschlussgebiet des Wasserversorgers zu machen, deren Eichfristen abgelaufen sind, bitten wir Sie daher, uns, möglichst mit einem Foto Ihres Zählers, auf dem die Jahreszahl erkennbar ist, darüber zu informieren, wenn das Einbaujahr Ihres Wasserzählers 2016 oder älter ist (E-Mail: BI_WZV_Hallertaut-online.de). Das betrifft dann die Zähler, die im aktuellen Abrechnungszeitraum 2023 als ungeeicht zu betrachten sind. 

Immerhin handelt es sich dabei um eine Nachlässigkeit des Wasserversorgers, die als Ordnungswidrigkeit bis 50.000 Euro geahndet werden kann.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Euer BI-Team

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