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Neuigkeit / Aktion

Zweckverband sorgt für Unruhe unter Bürgern - mit Kalkül?

Der Wasserzweckverband Hallertau versucht offenbar die Bürger gezielt zu verunsichern

Quelle: Pixabay.com

Liebe Bürger,

in der jüngsten Verbandsversammlung am vergangenen Mittwoch (24. April 2024) hat der Wasserversorger erneut die Bürgerinitiative (BI) ins Visier genommen, genauso wie zuvor schon in der Werkausschusssitzung. Unter den Zuschauern dieser Sitzung waren auch einige Vorstandsmitglieder der BI. Der Wasserversorger drängte in öffentlicher Sitzung darauf, dass die BI alle ihre Aktivitäten einstellt. Der Vorsitzende der BI, Dr. Ralf Schramm, soll das Normenkontrollverfahren, das er als Bürger wegen der massiven Wasserpreiserhöhung angestrengt hat, zurückziehen. 

Bürgermeister von Attenhofen fordert Ralf Schramm zur Aufgabe auf

Bereits eine Woche zuvor hatte der Verbandsvorsitzende des Zweckverbands, Bürgermeister Franz Stiglmaier von Attenhofen, Gemeinderatsmitglied Schramm in der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Aufgabe aufgefordert. Seine Gemeinderatskollegen redeten ebenfalls vehement auf ihn ein. 

Bei dem Normenkontrollverfahren geht es um die Gebührenerhöhung von 1,50 auf 3,19 Euro netto, die für die BI nicht nachvollziehbar und intransparent ist. Der Wasserversorger hatte sich im Vorfeld geweigert, die entsprechenden Zahlen offenzulegen.

Zweckverband droht mit Wasserabschaltung bei „Wassergästen“

Interessanterweise ist die Situation bei den sogenannten „Wassergästen“ des Zweckverbands Hallertau, der Hörgertshausener Gruppe und der Baumgartner Gruppe, ähnlich gelagert. Diese streiten seit Jahren vor Gericht wegen des von ihnen angezweifelten Wasserpreises, dessen korrekte Berechnung sie anzweifeln, und werfen ebenfalls dem Wasserzweckverband Hallertau vor, die Zahlen nicht nachvollziehbar und transparent offengelegt zu haben.

Hätte der Zweckverband sowohl den Wassergästen als auch der BI die Zahlen vorgelegt, wären die Gerichtsverfahren mit den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten sowie dem Verwaltungsaufwand möglicherweise unnötig gewesen. Die alleinige Verantwortung hierfür liegt also beim Zweckverband Wasserversorgung Hallertau.

600 Widersprüche

Das Gleiche gilt für die Widersprüche. Der Verbandsvorsitzende warf einfach mal so die Zahl von 100 Euro pro Widerspruch in den Raum, ohne anzugeben, auf welcher Grundlage diese Zahl beruht. Sie scheint jedenfalls völlig aus der Luft gegriffen zu sein. 

Außerdem entstehen die Kosten erst, wenn der Widerspruch beschieden wird, d.h., wenn das Landratsamt einen Bescheid erstellt. Davon sind wir jedoch noch meilenweit entfernt. Denn, wie Stiglmaier sichtlich enttäuscht betonte, das Landratsamt prüft die Widersprüche erst, nachdem über das Normenkontrollverfahren entschieden wurde. Denn Widersprüche und Normenkontrollverfahren haben ja denselben Inhalt, nämlich den Zweifel an der Berechnung der Wassergebühr. Bis zur endgültigen Bescheiderstellung haben die Antragsteller der Widersprüche die Möglichkeit, den Bescheid zurückzunehmen.

Angebliche Zinsbelastung wegen Verzögerung der Verbesserungsbeiträge - Wasserversorger spricht in Rätseln

Warum der Verbandsvorsitzende behauptet, dass sich die Verbesserungsbeitragsbescheide um ein Jahr verschieben sollten, nur weil das Normenkontrollverfahren läuft, ist völlig unklar. Diese beiden Dinge haben offensichtlich nichts miteinander zu tun. Es scheint, als würde Stiglmaier dieses Szenario heraufbeschwören, um es mit Zinsbelastungen in Verbindung zu bringen, ohne zu erklären, wie er zu dieser Annahme kommt. Denn das Verfahren betrifft schließlich die Gebührenerhöhung, nicht die Verbesserungsbeiträge. Es macht den Eindruck, als wolle der Verbandsvorsitzende Stiglmaier die Bürger verunsichern - mit voller Absicht.

Ganz nebenbei drohte der Zweckverband in der letzten Werkausschusssitzung und Verbandsversammlung den Wassergästen, den Wasserhahn abzudrehen, wenn diese das Preisdiktat des Wasserzweckverbands nicht akzeptieren. Und das mitten in einem Gerichtsverfahren, in dem es genau um die Kalkulation dieses Preises geht. Ohne irgendwelche Rechtsgrundlagen für dieses Drohszenario zu nennen oder zu erfragen, beschlossen Werkausschuss und Verbandsversammlung die Umsetzung dieses Szenarios. Offenbar wird der Ton beim Zweckverband rauer. 

Die BI hat zwischenzeitlich die Rechtsaufsicht am Landratsamt Kelheim über dieses Vorgehen des Zweckverbands informiert und um Darlegung der Rechtsgrundlagen für die angedrohte Abschaltung der Wasserversorgung für mehrere tausend Bürger gebeten.

Nach der kompletten Verweigerungshaltung des Zweckverbands ist nun aber das Feld, wo die Argumente ausgetauscht werden müssen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Was immer der Zweckverband noch in die Öffentlichkeit zu streuen gedenkt, um sich zu rechtfertigen, ohne irgendwelche Beweise vorzulegen, es wird letztendlich wohl vor Gericht geprüft werden. 

Euer BI-Team

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